Allgemeine Nutzungs- und Erwerbsbedingungen von NFT

1. Definitionen

  • 1.1. „Artwork“ ist ein Referenzobjekt in Form einer digitale Bilddatei, auf die der NFT durch einen Hyperlink (tokenURL) verweist und die dazu dient, den NFT im Internet zu visualisieren. Die Artwork ist nicht auf der Blockchain, sondern dezentral im InterPlanetary File System (IPFS) gespeichert.
  • 1.2. „Utility“ ist ein Referenzobjekt in Form eines zivilrechtlichen Anspruchs des jeweiligen NFTInhabers gegenüber dem Anbieter, der mit dem NFT verknüpft ist.
  • 1.3. „Gas Fees“ sind die Gebühren, die vom Betreiber der Blockchain erhoben werden, um bestimmte Vorgänge auf der Blockchain, insbesondere das Minting des NFTs, die Ausführung von smart contracts und Transaktionen über NFTs durchzuführen.
  • 1.4. „Minting“ ist der Schöpfungsvorgang des NFT. Der NFT wird unmittelbar nach dem Erwerbsvorgang durch den Nutzer vom Anbieter erschaffen, auf der Blockchain gespeichert und der Wallet des Erwerbers zugeordnet.
  • 1.5. „NFT“ ist ein nicht austauschbarer Datensatz, der auf der Blockchain gespeichert ist und der durch Verweis auf ein oder mehrere Referenzobjekte einen konkreten Bezug zu dem oder den Referenzobjekt(en) aufweist. Jeder NFT verfügt über eine individuelle und einmalige ID, die den NFT einzigartig und nicht reproduzierbar macht. Als NFT im Sinne dieser AGB gelten nur solche, die vom Anbieter über die Plattform angeboten werden.
  • 1.6. „NFT-Collection“ ist eine Sammlung von vom Anbieter angebotenen NFTs, die über die gleichen Utilities verfügen, sich aber im Hinblick auf die Artwork geringfügig unterscheiden. Jeder NFT einer Kollektion unterscheidet sich durch seine Token-ID von jedem anderen NFT der NFT-Collection.
  • 1.7. „NFT-Inhaber“ ist derjenige, in dessen Wallet der NFT gespeichert ist.
  • 1.8. „Nutzer“ ist jeder Anwender, der die Plattform nutzt oder NFTs vom Anbieter über die Plattform erwirbt.
  • 1.9. „Plattform“ ist die unter der Domain www.nft.surifrey.com betriebene Plattform über die Nutzer vom Anbieter NFTs erwerben können.
  • 1.10. „Referenzobjekt“ ist ein Objekt, welches durch Verweis seitens des NFT (z.B. mittels Hyperlink) diesem zugeordnet ist. Referenzobjekte im Sinne dieser AGB können Artwork oder Utilities sein.
  • 1.11. „Wallet“ ist eine digitale Geldbörse, in der Kryptowährungen und NFTs gespeichert werden können. Jede Wallet ist einem bestimmten Inhaber zugeordnet, der über die in der Wallet befindlichen Tokens verfügen kann. Der Zugang zur Wallet ist durch einen Schlüssel (Private Key) gesichert.
  • 1.12. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  • 1.13. „Unternehmer" ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  • 2.1. Die Meier Logistik GmbH, Zum Geißberg 5a, 66740 Saarlouis, (nachfolgend: „Anbieter“) betreibt unter der Domain www.nft.surifrey.com eine digitale Plattform, über die Nutzer vom Anbieter angebotene NFTs erwerben können. Diese allgemeinen Nutzung- und Erwerbsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Nutzer in Bezug auf (i.) die Registrierung und Einrichtung des Benutzerkontos, (ii.) die Nutzung der Plattform und (iii.) den Erwerb von NFTs.
  • 2.2. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  • 2.3. Mit der Registrierung auf der Plattform, der Nutzung oder dem Erwerb von NFTs akzeptiert der Nutzer die Geltung dieser AGB in ihrer jeweils gültigen Form.

3. Registrierung und Benutzerkonto

  • 3.1. Für die Nutzung der Plattform, insbesondere für den Erwerb von NFTs, ist eine Registrierung durch den Nutzer erforderlich.
  • 3.2. Im Rahmen des Registrierungsprozesses muss der Nutzer diese AGB und die Datenschutzbestimmungen des Anbieters akzeptieren. Dieser Vorgang wird elektronisch protokolliert.
  • 3.3. Der Nutzer muss die von ihm während des Registrierungsprozesses abgefragten Daten, insbesondere Name, Wohnort, E-Mail-Adresse, Wallet-Adresse und Geburtsdatum vollständig und inhaltlich zutreffend angeben.
  • 3.4. Der Anbieter bestätigt dem Nutzer den Abschluss des Registrierungsvorgangs durch eine Bestätigungs-E-Mail. Damit kommt der Nutzungsvertrag zwischen Anbieter und Nutzer zustande.
  • 3.5. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Der Anbieter kann die Registrierung jederzeit und ohne Nennung von Gründen ablehnen.

4. Allgemeine Nutzungsregeln für die Plattform

  • Der Nutzer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beim Verwenden der Plattform selbst verantwortlich. Er darf bei Nutzung der Plattform insbesondere nicht (i) mit seinem Nutzungsverhalten gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen, (ii) gewerbliche Schutz- und Urheberrechte oder sonstige Eigentumsrechte verletzen, (iii) Inhalte mit Viren, sog. Trojanischen Pferden oder sonstige Programmierungen, die die Plattform beschädigen können, übermitteln. Es sind ferner jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, (i) eine übermäßige Belastung der Plattform herbeizuführen oder in sonstiger Weise die Funktionalität der Infrastruktur der Plattform zu beeinträchtigen oder zu manipulieren oder (ii) die Integrität, Stabilität oder die Verfügbarkeit der Plattform zu gefährden.

5. Kauf von NFT

  • Der Nutzer hat die Möglichkeit, auf der Plattform des Anbieters nach Maßgabe der folgenden Vorschriften NFTs zu erwerben. Hierfür wird jeweils ein separater Kaufvertrag zwischen Anbieter und Nutzer geschlossen, für den nachfolgende Bedingungen gelten. Voraussetzung für den Erwerb von NFTs über die Plattform ist, dass der Nutzer über eine mit der Plattform kompatible Wallet verfügt.
  • 5.1. Vertragsschluss und Vertragstextspeicherung

    • 5.1.1. Der Nutzer kann auf der Plattform eine oder mehrere NFT-Collections auswählen, aus denen er einen NFT erwerben möchte. Zu jeder NFT-Collection ist auf der Plattform eine umfassende Leistungsbeschreibung hinterlegt, aus welcher sich insbesondere ergibt, welche Utilities den NFTs dieser NFT-Collection als Referenzobjekt zugeordnet sind.
    • 5.1.2. Das Präsentieren der NFT-Connection auf der Webseite stellt noch keinen Antrag des Anbieters im Rechtssinne dar. Vielmehr gibt der Nutzer über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ einen bindenden Antrag auf Kauf eines NFTs aus der von ihm ausgewählten NFT-Collection ab. Dabei hat der Nutzer keinen Einfluss darauf, welchen NFT der NFT-Collection er später erhält. Der Antrag kann nur abgegeben werden, wenn der Nutzer vorher durch Klicken auf den Button „AGB“ diese AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Außerdem muss der Nutzer vorher seine Zahlungsdaten angeben und bestätigen (z.B. durch Verbindung seiner Wallet mit der Plattform). Vor Abschicken der Bestellung kann der Nutzer die Daten jederzeit ändern und einsehen.
    • 5.1.3. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Annahme des Antrags durch den Anbieter zustande, die spätestens konkludent durch das Starten des Mintings-Prozesses erfolgt und mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) an den Nutzer mitgeteilt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Übertragung des NFTs, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Nutzer vom Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss vom Anbieter unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Dieser ist dem Kunden nach Vertragsschluss nicht zugänglich. Nimmt der Anbieter den Antrag des Kunden nicht an, wird er diesem dies ebenfalls mit einer gesonderten E-Mail binnen 48 Stunden nach Antrag mitteilen.
    • 5.1.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    • 5.1.5. Der Anbieter schließt Verträge über den Erwerb von NFT ausschließlich mit Nutzern die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • 5.2. Kaufgegenstand

    • 5.2.1. Durch Abschluss des Kaufvertrages verpflichtet sich der Anbieter, dem Nutzer einen NFT aus der vom Nutzer ausgewählten NFT-Collection zu übertragen und ihm die die Rechte an den mit dem NFT konkret verknüpften Referenzobjekten nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 5.3 und 5.4 einzuräumen.
    • 5.2.2. Welche konkreten Referenzobjekte mit dem erworbenen NFT verknüpft sind und welchen Inhalt etwaige mit dem NFT verknüpften Utilities haben, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung der NFT-Collection.
  • 5.3. Übertragung des NFT

    • Der Anbieter wird den vom Nutzer erworbenen NFT in Erfüllung des Kaufvertrages auf die vom Nutzer angegebene Wallet übertragen, sodass der Nutzer als sogenannter „Owner“ des erworbenen NFT in der Blockchain registriert ist und über den NFT verfügen kann. Die Übertragung des NFT gilt als erfüllt, wenn der NFT in der Wallet des Nutzers erscheint und der Vorgang in der Blockchain dokumentiert wurde.
  • 5.4. Rechteeinräumung an Referenzobjekten

    In Erfüllung des Kaufvertrages über den NFT wird der Anbieter dem Nutzer neben der Übertragung des NFT zudem die Rechte an den Referenzobjekten nach Maßgabe dieser Ziff. 5.4 einräumen.

    • 5.4.1. Rechteeinräumung an Artwork

      • i. Der Anbieter räumt dem Nutzer in Erfüllung des Kaufvertrages das einfache, nicht ausschließliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, die mit dem erworbenen NFT verknüpfte Artwork für private, nicht gewerbliche, Zwecke zu nutzen, nämlich sie digital auszustellen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und (gemeinsam mit dem NFT) zu übertragen. Zu einer Unterlizenzierung und Bearbeitung an der Artwork ist der Nutzer nicht berechtigt. Eine gewerbliche Nutzung der Artwork durch den Nutzer ist ausgeschlossen.
      • ii. Dem Nutzer ist bewusst, dass der NFT und die mit ihm verknüpfte Artwork eine Einheit darstellen, die vom Nutzer nicht aufgespalten werden darf. NFT und Artwork dürfen nur als Einheit an Dritte weiter übertragen werden. Die vorstehende Lizenzeinräumung steht deshalb unter der auflösenden Bedingung, dass der Nutzer die ihm eingeräumten Rechte an der Artwork ohne den zugehörigen NFT an einen Dritten überträgt. Überträgt der Nutzer die Rechte an der Artwork ohne gleichzeitig den NFT an den gleichen Erwerber zu übertragen, erlischt die Lizenz.
    • 5.4.2. Rechteeinräumung Utilities

      • i. Die Inhaberschaft am NFT und etwaigen dem NFT zugeordnete Utilities müssen dauerhaft miteinander verknüpft bleiben, so dass die sich aus den Utilities ergebenen zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Anbieter immer nur dem aktuellen NFT-Inhaber zustehen.
      • ii. Sofern der NFT mit bestimmten Utilities als Referenzobjekte verknüpft ist, erwirbt der Nutzer mit der Übertragung des NFT an ihn die Möglichkeit, nach Maßgabe dieser Ziff. 5.4.2 zivilrechtliche Ansprüche gegenüber dem Anbieter zu erlangen, deren Inhalt sich aus der Leistungsbeschreibung des erworbenen NFT ergibt.
      • iii. Der Anbieter lobt in der Leistungsbeschreibung des NFTs und in diesen AGB aus, dass jedem NFT-Inhaber, der ihm gegenüber die aktuelle Inhaberschaft am NFT eindeutig durch Verbinden seiner Wallet mit der Plattform nachweist, die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Utilities gegenüber dem Anbieter zustehen, sofern die Ansprüche nicht bereits erloschen, verfristet oder untergegangen sind (Auslobung gemäß § 657 BGB).
      • iv. Jeder NFT-Inhaber, der dem Anbieter die Inhaberschaft gemäß Ziff. iii nachweist, wird Inhaber der in der Leistungsbeschreibung des NFT beschriebenen Utilities gegenüber dem Anbieter, sofern die zivilrechtlichen Ansprüche nicht bereits erloschen, verfristet oder untergegangen sind.
      • v. Die ausgelobten Ansprüche können – je nach Inhalt der Leistungsbeschreibung folgende Inhalte haben:
        • a. Teilnahmerechte an Veranstaltungen
        • b. Rabatte auf Produkte des Anbieters
        • c. Gewinnbezugsrechte
        • d. Partizipationsbedingungen:

          Die Meier Logistik GmbH, Zum Geisberg 5a, 66740 Saarlouis, (nachfolgend: „Suri Frey“ ) beteiligt die jeweiligen Inhaber der 2.100 Suri Frey NFTs (nachfolgend: „NFT-Holder“ ) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen am Gewinn der zu kreierenden Handtasche.

          • 1. Die Core-Community, bestehend aus den Erwerbern der ersten 150 NFTs, kreiert auf dem „Co-Creation Event“ am 1. Juli 2023 in Frankfurt eine neue Suri Frey Damenhandtasche (nachfolgend: „die Handtasche“ ). Suri Frey wird die Handtasche danach für die Serienfertigung vorbereiten und Anfang Dezember 2023 die fertige Handtasche der Öffentlichkeit im Rahmen eines „Launch Events“ vorstellen. Im Anschluss wird Suri Frey die Handtasche in Serie fertigen und über verschiedene Kanäle an Endkunden vertreiben.
          • 2. Für jede verkaufte Handtasche wird Suri Frey zum Zeitpunkt der Verkaufs einmalig einen Betrag von 5 EUR pro Tasche zur Verteilung an die NFT-Holder zur Verfügung stellen (nachfolgend: „die Gewinnbeteiligung“ ).
          • 3. Suri Frey wird die Gewinnbeteiligung halbjährlich zum 30.06. und zum 31.12. (nachfolgend: die „Ausschüttungsdaten“ ) an die NFT-Holder ausschütten. Hierzu wird Suri Frey ermitteln, wie viele Handtaschen bis zum Vortag des jeweiligen Ausschüttungstages (24:00 Uhr) verkauft worden sind und auf dieser Grundlage die Gesamtgewinnbeteiligung für das abgerechnete Halbjahr errechnen (Anzahl der verkauften Handtaschen x 5 EUR). Der so ermittelte Betrag wird von Suri Frey am jeweiligen Ausschüttungstag von EUR in die Kryptowährung ETH gewechselt und dann zu gleichen Teilen per Smart-Contract auf die 2.100 mit den NFTs verknüpften Wallets der NFT-Holder ausgeschüttet. Der Austausch in ETH erfolgt über eine Kryptobörse nach Wahl der Suri Frey. Die Ausschüttung erfolgt immer und ausschließlich auf die Wallet des aktuellen NFT-Holder, unabhängig davon, ob dieser das NFT während des gesamten abgerechneten Halbjahrs besessen hat. Veräußert ein NFT-Holder sein NFT vor dem jeweiligen Ausschüttungsdatum, steht ihm für das abzurechnende Halbjahr keine anteilige Gewinnbeteiligung zu.
          • 4. Suri Frey wird die Handtasche mindestens für 6 Monate vertreiben, wobei Suri Frey Art und Umfang des Vertriebs nach eigenem Ermessen bestimmt. Insbesondere ist Suri Frey jederzeit nach Ablauf des erstes Jahres berechtigt, den Vertrieb der Handtasche einzustellen. Ein darüber hinausgehender Anspruch der NFT-Holder auf den Vertrieb der Handtasche besteht nicht.
          • 5. Sollte Suri Frey den Vertrieb der Handtasche oder die Ausschüttungen aus aufsichtsrechtlichen Gründen einstellen müssen, besteht kein Gewinnbeteiligungs- oder Ausgleichsanspruch der NFT-Holder.
        • e. Zugang zu bestimmten Discord-Gruppen
      • vi. Der Anbieter verzichtet auf sein Recht, die Auslobung zu widerrufen (§ 658 Abs. 2 BGB).
  • 5.5. Verkaufs- und Lieferbeschränkungen

    Der Anbieter verkauft nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland

  • 5.6. Kaufpreis und Zahlung

    5.6.1. Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, sind Endpreise und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

    • 5.6.2. Neben dem für den NFT zu zahlenden Kaufpreis fallen bei jedem Minting auch Gas Fees an. Die Gas Fees sind im Kaufpreis nicht enthalten und müssen vom Nutzer separat gezahlt werden. Vor Abgabe seines bindenden Kaufantrags gemäß Ziff. 5.1.2 wird dem Nutzer neben dem Preis des NFT auch die für die Transaktion anfallenden Gas Fees minutenaktuell angezeigt.
    • 5.6.3. Der Nutzer kann die von ihm erworbenen NFTs mittels Krypto-Währung (ETH) oder Kreditkarte (Master Card, Visa) bezahlen.
    • 5.6.4. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

6. AirDrop

  • 6.1. Der Anbieter behält sich vor, NFTs der NFT-Collection an ausgewählte Nutzer kostenlos abzugeben („Airdrop“). Für den AirDrop gelten die Regelungen zum NFT-Kauf in Ziff. 5.1 bis Ziff. 5.5 sowie die übrigen Regelungen dieser AGB entsprechend.
  • 6.2. Der Anbieter entscheidet nach eigenem Ermessen, an wen und unter welchen Bedingungen (beispielsweise durch Bewerbungsverfahren oder Gewinnspiele) er NFTs im Wege des AirDrops abgibt.

7. Transaktionen auf dem Sekundärmarkt

  • 7.1. Der Nutzer ist berechtigt, die NFTs auf dem Sekundärmarkt an Dritte nach Maßgabe dieser Ziff. 7 zu veräußern. Dabei hat er die nachfolgend beschriebenen Beschränkungen zwingend einzuhalten.
  • 7.2. Der NFT darf immer nur gemeinsam mit den ihm zugeordneten Referenzobjekten übertragen werden. Eine isolierte Übertragung des NFTs ohne die ihm zugewiesenen Referenzobjekte ist unzulässig. Der Nutzer wird deshalb einen NFT nicht übertragen, ohne gleichzeitig
    • i. die Rechte an der mit dem NFT verknüpften Artwork, die dem Nutzer gemäß Ziff. 5.4.1 beim Erwerb des NFT eingeräumt worden sind, vollständig an den Erwerber zu übertragen und
    • ii. etwaige mit dem NFT verknüpfte Utilities, die dem Nutzer gemäß Ziff. 5.4.2 gegenüber dem Anbieter zustehen, wirksam an den Erwerber abzutreten, sofern diese Ansprüche bereits entstanden sind und noch bestehen.
  • 7.3. Der Verkauf und die Übertragung ist nur an Dritte zulässig, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb der Europäischen Union haben. Der Verkauf und/oder die Übertragung an Dritte, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Drittstaaten haben, ist unzulässig.
  • 7.4. Veräußert der Nutzer den NFT an einen Dritten, so verpflichtet er sich, 7% des Wiederverkaufserlöses an den Anbieter zu zahlen (nachfolgend: „Royalties“). Der Nutzer tritt seinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Dritten in Höhe der Royalties bereits jetzt an den Anbieter ab, der die Abtretung hiermit annimmt. Die Auszahlung der Royalties erfolgt automatisch über den Smart Contract des verkauften NFTs, welcher veranlasst, dass ein entsprechender prozentualer Anteil des in der Wallet des Nutzers eingehenden Kaufpreises automatisch in die Wallet des Anbieters weitergeleitet wird. Der Nutzer verpflichtet sich, eine dieser Regelung entsprechende Verpflichtung an den Erwerber des NFT weiterzugeben, damit die Zahlung der Royalties an den Anbieter auch bei weiteren Veräußerungen des NFTs gesichert ist.

8. Gewährleistung

  • Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Geldwäscheprävention - Know Your Customer

  • Der Anbieter ergreift alle vorgeschriebenen und erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche. In diesem Zusammenhang behält sich der Anbieter vor, die Identität des Nutzers vor Erwerb des NFTs zu überprüfen (Know Your Customer). Neben der Übermittlung von Informationen (zum Beispiel Name, Wohnort, Geburtsdatum, usw.) kann hierzu auch die Verifizierung der Angaben durch Vorlage von Ausweisdokumenten vom Anbieter verlangt werden. Der Nutzer verpflichtet sich, diese Informationen zutreffend und vollständig auf erstes Anfordern an den Anbieter zu übermitteln und auf Wunsch durch Vorlage von Ausweisdokumenten zu belegen.

10. Datenschutz

  • Der Anbieter achtet das geltende Datenschutzrecht, insbesondere die Anforderungen der europäischen DSGVO und des deutschen BDSG. Sofern im Zusammenhang mit diesem Nutzungsvertrag oder dem Erwerb von NFTs personenbezogene Daten erhoben werden, geschieht dies in Übereinstimmung mit diesen Regelungen. Sofern erforderlich, wird der Anbieter Einwilligungserklärungen vom Nutzer einholen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzrichtlinie des Anbieters.

11. Haftung

  • 11.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt (i) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (ii) für die Verletzung von Leib und Leben (iii) bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie (iii) im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.
  • 11.2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausgeschlossen.
  • 11.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • 11.4. Eine weitergehende Haftung des Anbieters besteht nicht.
  • 11.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Nutzer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

12. Laufzeit und Kündigung

  • 12.1. Das Vertragsverhältnis in Bezug auf die Nutzung der Plattform ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
  • 12.2. Das Recht das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Sollte dem Anbieter der Betrieb der Plattform oder der Verkauf von NFTs aufgrund regulatorischer Vorgaben nicht mehr möglich oder unzumutbar sein, stellt dies einen wichtigen Grund zur Kündigung des Nutzungsvertrages dar.
  • 12.3. Die Kündigung des Nutzungsvertrages hat keinerlei Auswirkungen auf die über die Plattform abgeschlossenen NFT-Kaufverträge zwischen Anbieter und Nutzer.

13. Allgemeine Risikoinformationen zu NFTs

  • 13.1. Beim Erwerb von NFTs ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um hoch volatile Vermögenswerte handelt, die erheblichen Preisschwankungen unterliegen können. Der Wert der NFTs kann daher niedriger oder höher ausfallen als der vom Anbieter verlangte Kaufpreis. Der Wert kann auch null betragen. Zu den wertbildenden Faktoren gehören zum Beispiel die Identität des Anbieters, die Einzigartigkeit und Kreativität des NFTs und der Referenzobjekte sowie deren Seltenheit.
  • 13.2. Aufgrund der hohen Volatilität des Vermögenswertes von NFTs ist nicht gewährleistet, dass der Nutzer von ihm erworbene NFTs an Dritte weiterveräußern kann. Dies kann dazu führen, dass im Hinblick auf den für den NFT gezahlten Kaufpreis ein teilweiser oder vollständiger Verlust eintritt.
  • 13.3. Bei NFTs handelt es sich um einen digitalen Vermögenswert, der auf der Blockchain-Technologie basiert. Wie jede Technologie kann auch im Hinblick auf die Blockchain nicht ausgeschlossen werden, dass diese durch Cyberangriffe attackiert wird. Solche Cyberangriffe oder andere Beeinträchtigungen der Blockchain oder der NFTs können dazu führen, dass NFTs vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr abrufbar sind und nicht mehr über sie verfügt werden kann. Das gleiche gilt für den Fall, dass die für das Halten und Handeln von NFTs erforderliche NFT-Infrastruktur (z.B. die Blockchain als solche oder NFT-Marktplätze) nicht mehr existieren sollte.
  • 13.4. Verfügungen über die eigenen NFTs sind nur möglich, wenn der NFT-Inhaber Zugriff auf seine Wallet hat, in welcher der NFT abgelegt ist. Der Verlust der Zugangsdaten (Private key) kann dazu führen, dass über den NFT nicht mehr verfügt werden kann.
  • 13.5. Die aufsichtsrechtlichen Regelungen in Bezug auf den Besitz und den Handel mit NFTs können sich jederzeit ändern, so dass strengere Anforderungen gelten können oder der Besitz und Handel von NFTs sogar vollkommen untersagt werden kann.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

  • 14.1. Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Belehrung gilt für jeden NFT-Erwerb durch den Nutzer über die Plattform. Mit dieser Belehrung geht keine Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrechts einher. Die Ausnahmen bzw. Hinweise zum Erlöschen des gesetzlichen Widerrufsrechts sind unterhalb der Widerrufsbelehrung aufgeführt.

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Meier Logistik GmbH, Zum Geißberg 5a, 66740 Saarlouis, Tel: +49 (0)6831 4876504; E-Mail: nft@surifrey.com ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  • 14.2. Das Widerrufsrecht erlischt in folgenden Fällen:
    • a. bei Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden (zB. NFTs), unter folgenden Voraussetzungen (vgl. § 356 Abs. 5 BGB):
      • i. sofern der Nutzer für die Bereitstellung des digitalen Inhalts (also des NFTs) nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet sind, wenn der Anbieter mit der Vertragserfüllung begonnen hat. Dies wird regelmäßig mit dem Beginn des Mintings des NFTs der Fall sein.
      • ii. sofern der Nutzer für die Bereitstellung des digitalen Inhalts (also des NFTs) zur Zahlung eines Preises verpflichtet ist, wenn
        • · der Anbieter mit der Vertragserfüllung begonnen hat (Dies wird regelmäßig mit dem Beginn des Mintings des NFTs der Fall sein),
        • · der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
        • · der Nutzer seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und
        • · der Anbieter dem Nutzer eine Bestätigung gemäß § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
    • b. Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen unter folgenden Voraussetzungen (vgl. § 356 Abs. 4 BGB):
      • i. sofern der Nutzer für die Dienstleistung nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet ist, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat.
      • ii. Sofern der Nutzer für die Inanspruchnahme der Dienstleistung zur Zahlung eines Preises verpflichtet ist, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Nutzer vor Beginn der Erbringung
        • · ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
        • · die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und
        • · seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt.
  • 14.3. Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

    Muster-Widerrufsformular

    — An: Meier Logistik GmbH, Zum Geisberg 5a | 66740 Saarlouis oder per E-Mail an nft@surifrey.com

    — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    — Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    — Name des/der Verbraucher(s)

    — Anschrift des/der Verbraucher(s)

    — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    — Datum

    (*) Unzutreffendes streichen

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • 15.1. Auf diese AGB und etwaige mit ihnen oder dem Erwerb oder der Nutzung von NFTs verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Anbieter und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Insbesondere führt die vorliegende Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das nach Art. 6 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 593/2008 mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Art. 6 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 593/2008).
  • 15.2. Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

16. Streitbeilegung

  • 16.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Streitbeilegung bereit, die hier https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.
  • 16.2. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17. Verschiedenes

  • 17.1. Dem Nutzer steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Nutzer ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Anbieters auch berechtigt, wenn der Nutzer Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
  • 17.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen AGB hiervon unberührt.